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   BVerwG, 02.08.1993 - 8 B 93.93   

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https://dejure.org/1993,12869
BVerwG, 02.08.1993 - 8 B 93.93 (https://dejure.org/1993,12869)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.1993 - 8 B 93.93 (https://dejure.org/1993,12869)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 1993 - 8 B 93.93 (https://dejure.org/1993,12869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidungserheblichkeit der Frage, ob jede sich in irgendeiner Weise auf die Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs auswirkende Verschmälerung eines Gehweges, die Beitragsfähigkeit von Verbesserungsmaßnahmen an diesem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1993 - 8 B 93.93
    Willkür kann einer gesetzlichen Regelung nur dann vorgeworfen werden, wenn ihre Unsachlichkeit evident ist (BVerfGE 55, 72 ).
  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88

    Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar -

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1993 - 8 B 93.93
    Ein solcher Verstoß liegt bei der Auslegung des materiellen Rechts nur vor, wenn ein Schluß gezogen wurde, der aus Gründen der Logik schlechterdings nicht gezogen werden kann (vgl. Beschlüsse vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 und vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 02.08.1993 - 8 B 93.93
    Ein solcher Verstoß liegt bei der Auslegung des materiellen Rechts nur vor, wenn ein Schluß gezogen wurde, der aus Gründen der Logik schlechterdings nicht gezogen werden kann (vgl. Beschlüsse vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 3 und vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31).
  • BVerwG, 23.03.1992 - 5 B 174.91
    Auszug aus BVerwG, 02.08.1993 - 8 B 93.93
    Die Behauptung, daß die Auslegung von Landesrecht gegen Bundesrecht verstoße, vermag die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des Bundesrechts aufzeigt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (Beschluß vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306 S. 41 f., m.w.N.).
  • BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05

    Übertragung von Teilen der Abwasserbeseitigung auf einen Zweckverband;

    5 Die Darlegung, dass die Auslegung von Landesrecht gegen Bundesrecht verstoße, rechtfertigt die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des Bundesrechts aufzeigt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 23. März 1992 BVerwG 5 B 174.91 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306, vom 2. August 1993 BVerwG 8 B 93.93 KStZ 1994, 135, vom 15. Dezember 1989 BVerwG 7 B 177.89 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277 und vom 30. November 1994 BVerwG 4 B 243.94 Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 59 S. 3 ).
  • VGH Hessen, 08.09.1994 - 11 N 3052/90

    Zur Bestimmung einer Altersgrenze für den Erwerb von Wahlgräbern

    Eine derartige Willkür kann einer gesetzlichen Regelung nach ständiger Rechtsprechung aber nur dann vorgeworfen werden, wenn ihre Unsachlichkeit evident ist (vgl. BVerfG, a.a.O., S. 90 sowie BVerwG, Beschluß vom z. August 1993, KStZ 1994, 135 f. ).
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